Allgemeine Geschäftsbedingungen der expalas GmbH
Frankfurt am Main



Stand 16. November 2015

1.1 Für alle Leistungen der expalas GmbH (nachfolgend expalas genannt) gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ausschließlich die vorliegenden Bedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Nachfolgegeschäftes geltenden Fassung, und zwar auch für alle nachfolgenden Geschäfte mit dem Kunden. Sie gelten auch dann, wenn expalas in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann vereinbart, wenn expalas diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Der Inhalt der beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ergibt sich vorrangig aus dem schriftlichen Vertragswerk bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung von expalas, über die zu erbringenden Dienstleistungen.

1.3 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der vom Kunden erteilten Aufträge zustande. Eine formlose gegenseitige Willensbekundung gilt ebenso als verbindlich.

2.1 expalas haftet für den Verlust oder die Beschädigung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Verkaufsmaterials nur insoweit, als diese von expalas zumindest grob fahrlässig verursacht worden sind. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von expalas.

2.2 Im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) beschränkt sich die Ersatzpflicht von expalas auf das negative Interesse.

2.3 Kann die Leistung nicht erbracht werden, da sie ein Vertragspartner des Kunden - gleich aus welchem Grunde - untersagt oder ein anderer aus der Sphäre des Kunden stammender Umstand diese verhindert, so wird dadurch die expalas zustehende vertragliche Vergütung nicht beeinträchtigt.

2.4 expalas haftet nicht, wenn die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch behördliche Bestimmungen, gerichtliche Entscheidungen, Streiks, höhere Gewalt (z.B. Stromausfall, technisches Versagen der verwendeten Einrichtungen und Anlagen) oder sonstige nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise nicht erfolgen kann.

2.5 Soweit nicht vertraglich oder vorstehend etwas anderes geregelt ist, haftet expalas im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen in Höhe von bis zu Euro 5.000,00 bei eigenem groben Verschulden und bei grobem Verschulden der leitenden Angestellten, dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, wobei in den letzten beiden Fallgruppen die Pflicht zum Schadensersatz der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt wird. Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. expalas haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

2.6 Ein Haftungsausschluss in Hinblick auf schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit erfolgt nicht. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von expalas.

3.1 Soweit expalas im Rahmen der Erfüllung vereinbarter Dienstleistungen Dritte einschaltet, geschieht dies immer im Namen und im Auftrage des Kunden, wobei die Abwicklung ausschließlich über expalas erfolgt.

3.2 Für vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können die daraus entstehenden Kosten dem Kunden in voller Höhe berechnet werden. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass expalas für die Zeit der Verzögerung keine oder geringere als die vereinbarten Dienstleistungskosten entstanden sind.

4.1 expalas ist nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, ihm zurückgegebenes Material unverzüglich auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen und etwaige Beanstandungen gegenüber expalas geltend zu machen. Die fehlende Vollständigkeit steht einem sonstigen Mangel gleich.

5. Sofern der Kunde die bei expalas für ihn generierten bzw. erfassten Adressen und Datensätze übernimmt, wird expalas aus der Haftung der Datensicherung sowie des Datenschutzes entlassen.

6. expalas ist nicht verpflichtet, die Produkte des Kunden sowie vereinbarte Dienstleistungen, vor allem Verkaufsförderungsaktionen, auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes zu prüfen. Der Kunde stellt expalas von Kosten, die aus der Verletzung derartiger Bestimmungen entstehen, in jedem Falle frei. Dies gilt auch für Ansprüche, die gegenüber expalas unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung erhoben werden.

7. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von expalas anerkannt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von expalas, gleichgültig ob diese als Arbeitnehmer oder als deren Erfüllungsgehilfen eingesetzt sind, innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit expalas, nicht zu beschäftigen, gleichgültig auf welche Art und Weise. Bei Verletzung dieser Vereinbarung ist expalas berechtigt, in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe von Euro 50.000,- zu verlangen.

9. Der Kunde ist verpflichtet, absolute Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit expalas zur Kenntnis gelangte Geschäftsgeheimnisse zu bewahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der gemeinsamen Vertragsbeziehungen hinaus.

10. Sämtliche Urheber-, Geschmacksmuster-, Warenzeichen- oder sonstigen Schutzrechte an den von expalas entwickelten Konzepten, Texten, Entwürfen und vergleichbaren Leistungen verbleiben ausschließlich bei expalas. Der Kunde erhält im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht, das mit dem Ende der Vertragsbeziehungen erlischt.

11. expalas führt die erteilten Aufträge als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch. Die vom Kunden zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Daten werden deshalb ausschließlich nach den Weisungen des Kunden verarbeitet und die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Sinne des BDSG verbleibt ausschließlich beim Kunden. expalas ist für die Datensicherung in der Phase der Auftragsverarbeitung verantwortlich und haftet insoweit für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

12. Soweit nicht vertraglich oder vorstehend etwas anderes geregelt ist, verbleibt die Wahl des Durchführungsortes für den Auftrag bei expalas.

13. Auf ein geschlossenen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Bedingungen, bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die allgemeine Wirksamkeit. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel-und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz von expalas.

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